Alle Eltern- und Betreuerbeiräte sowie Angehörigenvertretungen in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung (WWfMgB) können dem LVEB beitreten.
Eltern- und Betreuerbeiräte sowie Angehörigenvertretungen im Sinne unserer Satzung sind Zusammenschlüsse von gewählten und betroffenen Sorgeberechtigten von Menschen mit geistiger Behinderung. Dies gilt auch, wenn diese Zusammenschlüsse vor Ort eine andere Bezeichnung haben.
Voraussetzung ist, dass die vertretenen Menschen in einer Werkstatt tätig sind und/oder in einer Wohneinrichtung leben.
In Einzelfällen können auch Eltern, Angehörige oder Betreuerinnen und Betreuer aus Werkstätten und Wohneinrichtungen aufgenommen werden, in denen kein Beirat besteht.
Über Aufnahmen entscheidet die Geschäftsführende Arbeitsgruppe (GAG).
Für den Beitritt genügt eine formlose schriftliche Erklärung per E-Mail oder Brief an die Geschäftsstelle.
Jahresbeitrag
50,00 Euro pro Einrichtung
Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt.
Die Gemeinnützigkeit wurde zuletzt vom Finanzamt Lüdinghausen mit Freistellungsbescheid vom 17.07.2024 festgestellt.
Unsere Bankverbindung erfragen Sie bitte in Textform, also per E-Mail oder Brief, bei der Geschäftsstelle.