Der LVEB NRW ist ein Zusammenschluss von Eltern-, Angehörigen- und Betreuerbeiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, vornehmlich für Menschen mit geistiger Behinderung. Er wurde 1983 gegründet, ist als gemeinnützig anerkannt und arbeitet trägerunabhängig.
Im LVEB sind Beiräte aus kommunalen, kirchlichen, anthroposophischen und weiteren Einrichtungen vertreten, darunter auch aus Einrichtungen von Organisationen wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Lebenshilfe.
Aufgaben und Ziele: Wofür setzt sich der LVEB ein?
Werkstätten und Wohnstätten sind Einrichtungen für Menschen mit geistigen bzw. mehrfachen Behinderungen. Viele von ihnen sind im Alltag, beim Wohnen, bei der Arbeit und bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dauerhaft auf Unterstützung angewiesen. Diese Unterstützung wird vornehmlich von Eltern und Angehörigen, aber auch von gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern geleistet.
Eltern, Angehörige und Betreuer bilden in den Werkstätten und Wohneinrichtungen entsprechende Beiräte. Diese Beiräte vertreten die Interessen von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sowie die Anliegen ihrer Angehörigen und gesetzlichen gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern gegenüber Trägern und Leitungen der Einrichtungen. Darüber hinaus bringen sie diese Interessen auch gegenüber politischen und gesellschaftlichen Körperschaften ein.
Die Arbeit der Beiräte und die Beratergremien nach dem Wohn- und Teilhabegesetz sind eine wichtige Facette bürgerschaftlichen Engagements. Damit sie ihre Tätigkeit gut wahrnehmen können, brauchen sie Information, Schulung, Erfahrungsaustausch und konkrete Unterstützung – insbesondere bei öffentlichen und rechtlichen Angelegenheiten.
Der LVEB unterstützt und koordiniert die Arbeit dieser Beiräte. Er vertritt gemeinsame politische und gesellschaftliche Anliegen öffentlich in Nordrhein-Westfalen. Dabei setzt er sich besonders für Menschen mit Behinderungen ein, die sich nur schwer oder gar nicht selbst artikulieren können, sowie für ihre Sorgeberechtigten.
Arbeitsweise: Wie arbeitet der LVEB?
Die geschäftsführende Arbeitsgruppe (GAG) des LVEB befasst sich in ihren monatlichen Sitzungen mit Themen, die für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern und die Beiräte in Einrichtungen wichtig sind. Dazu gehören insbesondere:
Entwürfe, Gesetze und Verordnungen,
die Durchführung von Gesetzen und Verordnungen,
Vorkommnisse in Werkstätten und Wohneinrichtungen,
relevante Entwicklungen in Politik und Gesellschaft.
Der LVEB versucht, im Interesse von Menschen mit Behinderungen und ihrer Sorgeberechtigten Einfluss auf öffentlich-rechtliche und gesellschaftliche Vorgänge zu nehmen. Dies geschieht unter anderem durch:
Stellungnahmen,
die Teilnahme an Anhörungen,
Gespräche mit Parteien, Politikerinnen und Politikern sowie Behörden.
Dabei nutzt der LVEB seine Kontakte:
zu Parteien und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern,
zu Ministerien und Behörden, zum Beispiel zu den Landschaftsverbänden,
zu Verbänden mit ähnlichen Zielen.
Angebote: Was bietet der LVEB an?
Der LVEB unterstützt Menschen mit Behinderungen sowie Eltern, Angehörige und Betreuer auch in Einzelfällen. Dies geschieht durch Beratung, Vorschläge und konkrete Hilfen.
Außerdem informiert der LVEB seine Mitglieder zweimal im Jahr über aktuelle Fragen, rechtliche Sachverhalte und gibt Hinweise für die Praxis.
Darüber hinaus bietet der LVEB Möglichkeiten zur Weiterbildung, zum Beispiel durch Vorträge und Seminare.